Ich bringe es ins Lot

Werksvertragsrecht / Privates Baurecht

Privates Baurecht und Werkvertragsrecht sind nahe Verwandte.

Wir finden Vorschriften in der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Verbraucher sollten sich regelmäßig an das BGB bei Vertragsgestaltung halten und darauf bei Vertragsabschluss bestehen.

Auch der Begriff des Werkes ist in unterschiedlich, da im BGB weitergefasst. Eines haben beide Gesetze gemeinsam: Es wird immer der Erfolg geschuldet.